AGB der wohnref erlangen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vermittlungsauftrag / Registrierung für Mietsuchende, gültig ab 1. Juni 2015
Die Mietsuchenden werden im Folgenden als Mieter bezeichnet. Die ISF Immobilien Service in Franken GmbH / wohnref erlangen wird im Folgenden als wohnref erlangen bezeichnet.
- Vermittlung für Mieter provisionsfrei
Der Vermittlung einer möblierten/unmöblierten Wohnung oder Haus durch die wohnref erlangen ist für den Mieter provisionsfrei.
- Mietangebote
Der Mieter erhält von der wohnref erlangen Mietangebote zugestellt, telefonisch oder in Textform (E-Mail oder Fax). Sollte dem Mieter ein angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies umgehend (binnen 24 Stunden) der wohnref erlangen mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen.
- Verbot der Weitergabe von Mietangeboten an Dritte
Der Mieter darf Mietangebote, die er von der wohnref erlangen erhalten hat, nicht an Dritte weitergeben. Die Mietangebote sind nur für den Mietinteressenten bestimmt.
Im Falle der unzulässigen Weitergabe haftet der Mieter gegenüber der wohnref erlangen ggf. auf Schadensersatz (falls die wohnref erlangen die dem Mieter angebotene Wohnung aufgrund der unzulässigen Weitergabe nicht mehr erfolgreich vermieten kann).
- Die wohnref erlangen ist nicht Partei des Mietvertrags
Die mietvertraglichen Pflichten treffen allein den Mieter und den Vermieter, nicht die wohnref erlangen. Die wohnref erlangen haftet gegenüber keiner der Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag.
- Auskunftspflicht des Mieters
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Der Mieter verpflichtet sich, die Anmeldung seiner Wohnungssuche auf
www.wohnref.de wahrheitsgemäß auszufüllen.
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Wenn der Mieter mündlich oder schriftlich einen Mietvertrag über ein Mietobjekt, das ihm von der wohnref erlangen angeboten wurde abschließt, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden, der wohnref erlangen mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.
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Wenn der Mieter das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus einmalig oder mehrfach verlängert, so hat er dies jeweils unverzüglich und vorab der wohnref erlangen mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.
- Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
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Für den Auftrag des Wohnungssuchenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.
Stand 21. Mai 2015